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Mietgeräte


Michael Forster       Telefon 08443 / 768

Gerät pro Std. pro Tag
Honda Rasenlüfter 65 cm Arbeitsbreite 4-Takt Benzinmotor 15,00€ 60,00€
Honda Motorhacke 65 cm Arbeitsbreite 4-Takt Benzinmotor 15,00€ 60,00€
Rasenwalze zum Schieben    5,00€
Rasenkamm 100cm Arbeitsbreite, zum Anhängen an Rasentraktor   15,00€

Die Mehrwertsteuer ist bei diesen Preisen enthalten.



Liste auch zum ausdrucken als pdf    mietgeraete_forster2016.pdf

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Mietbedingungen

Mietzeit:
Mindestmietzeit ist eine Stunde. Zur Berechnung der Mietzeit wird die Verweildauer zugrunde gelegt (abzüglich der nach unserem Ermessen kürzesten Fahrzeit). Bei einer Verweildauer von mehreren Stunden, wird die letzte angefangene Stunde viertelweise abgerechnet.

Bei einem Verleih nach Miettagen endet der Miettag an Werktagen 24 Stunden nach Abholung. Das Wochenende gilt als ein Miettag.

Bei Reservierungen werden die Geräte in der Regel zum gewünschten Termin bereit gestellt. Eine Verfügbarkeitsgarantie kann jedoch nicht zugesagt werden, da es vorkommen kann, dass zugesagte Maschinen z.B. durch einen Defekt kurzfristig nicht zur Verfügung stehen. Wir werden aber selbstverständlich alles daran setzen, in jedem Fall einen Maschine für Sie parat zu haben.

Bei verspäteter Rückgabe, behalten wir uns vor entgangene Mieteinnahmen in Rechnung zu stellen.

Mietpreise und Kaution:
Die Mietpreise entnehmen Sie bitte unserer Mietpreisliste. In den dort angegebenen Mietpreisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer bereits enthalten.

Die Kaution ist bei Mietbeginn in Bar zu entrichten. Die Kaution richtet sich nach der Mietdauer. Sie beträgt bei Maschinen die stundenweise vermietet werden 50,00 €, bei Maschinen die tagesweise vermietet werden 100,00 €. Änderungen hierzu können ggf. mit unseren Verleihmitarbeitern verhandelt werden.

Abholung:
Die Geräte sind bei uns auf dem Firmengelände abzuholen. Soll das Gerät geliefert werden, so wird die Zustellung gemäß unseren Zustellbedingungen zusätzlich berechnet.

Mietverlängerung:
Sollte das Gerät vom Mieter länger als vorgesehen benötigt werden, so ist für eine Mietverlängerung die Zustimmung des Vermieters erforderlich.

Zustand der Mietgeräte:
Die Mietgeräte werden betriebsfertig, gereinigt und bei motorbetriebenen Geräten betankt dem Mieter übergeben. Abweichungen davon werden schriftlich festgehalten.

Reinigung:
Die Mietgeräte sind gereinigt und funktionsfähig zurückzugeben. Bei unterlassener Reinigung wird der Reinigungsaufwand dem Mieter berechnet.

Bei motorbetriebenen Geräten ist die Maschine mit frischem Benzin betankt zurückzugeben. Bei unterlassener Betankung wird der Benzinverbrauch nach unserem Ermessen in Rechnung gestellt.

Gerätemängel:
Zeigt sich beim Betrieb der Geräte während der Mietzeit ein offensichtlich technischer Mangel, so hat der Mieter den Vermieter sofort und unverzüglich davon in Kenntnis zu setzen, um weitergehende Beschädigungen zu vermeiden. Der weitere Gebrauch der Geräte ist unverzüglich zu unterlassen. Ein Ersatzanspruch auf ein Tauschgerät besteht grundsätzlich nicht. Der Mieter haftet für den unsachgemäßen Einsatz der Mietgeräte. Aufgetretene Schäden am Mietgerät, die der Mieter zu vertreten hat, werden auf Kosten des Mieters instand gesetzt.

Haftung:
Der Mieter verpflichtet sich, die Sicherheitsbestimmungen und Unfallverhütungsvorschriften für das jeweilige Gerät zu beachten und die gegebenenfalls vorgeschriebene Schutzkleidung zu tragen. Der Vermieter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden des Mieters oder Dritter, die im Zusammenhang mit der Bedienung und Benutzung der Mietgeräte stehen. Der Vermieter haftet auch nicht für einen eventuellen Verdienstausfall des Mieters aufgrund der Unbrauchbarkeit des Mietobjektes. Eine Minderung der Miete ist ausgeschlossen, wenn der Mieter durch eigenes Verschulden oder Verschulden Dritter am Gebrauch des Mietgeräts gehindert wird (z.B. Arbeitsverbot am Wochenende wegen Lärmbelästigung usw.)

Verlust:
Verluste die durch Einbruchdiebstahl, Diebstahl oder sonstiges Abhanden kommen während der Mietzeit entstehen, sowie Schäden durch Transportunfälle etc., gehen voll zu Lasten des Mieter (Wiederbeschaffungswert). Die Mietgerät bleiben grundsätzlich Eigentum des Vermieters.

Versicherung:
Informieren Sie Ihren Haftpflichtversicherer über den Gebrauch der Mietgeräte, da Haftpflichtversicherungen nicht grundsätzlich für gemietete Gegenstände und Geräte haften.

Legitimation:

Als Neukunde bitten wir Sie einen gültigen amtlichen Lichtbildausweis vorzulegen. Visitenkarten usw. werden nicht als Ausweis anerkannt, da wir leider auf den zuverlässigen Nachweis einer Wohnadresse bestehen müssen.
Für weitere Fragen sind wir gerne für Sie da.